Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
- Für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware einbezogen sind. Diese gelten für sämtliche geschäftlichen Beziehungen zu unseren Kunden, auch wenn sie nach erstmaliger Einbeziehung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
- Wir speichern im Rahmen der Geschäftsverbindung erforderliche personenbezogene Daten gemäß § 28 BDSG, soweit es die Erfüllung eigener Geschäftszwecke erfordert und der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient, insbesondere wenn Daten zur Erfüllung der Pflichten oder Wahrnehmung von Rechten aus dem Vertrag benötigt werden.
§ 2 Vertragsschluss / Angebot und Annahme
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer Bestätigung in Schrift- oder Textform. Beanstandungen von Auftragsbestätigungen und Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich erfolgen. Sie entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung.
§ 3 Liefertermine und -fristen
Liefer- und Leistungstermine sowieLieferfristen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
§ 4 Gewährleistung und Haftung
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Für den Verkauf gebrauchter Ware wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
- Offensichtliche Mängel sind uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung des Mangels schriftlich anzuzeigen und so detailliert als möglich zu beschreiben. Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Anzeige eines offensichtlichen Mangels, so gilt die Ware als genehmigt. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge des Kunden nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend war.
- Ist der Liefergegenstand mangelhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder bessern auf unsere Kosten nach. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Darüber hinaus bestehen grundsätzlich keine weiteren Ansprüche gegen uns, insbesondere keine Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarem und mittelbarem Schaden, soweit nicht nachstehend etwas anderes vereinbart ist.
- Die Haftung ist außer bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ausgeschlossen, soweit uns oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Unabhängig von unserem Verschulden bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
- Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, falls der Besteller selbst oder durch Dritte ohne unsere Genehmigung während der Gewährleistungszeit Reparaturen ausführt bzw. ausführen lässt.
§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Zinsen
- Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, soweit nicht mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet wird. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen, soweit die Zurückbehaltungsrechte nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
- Für den Fall einer verspäteten Zahlung sind Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB vom Tage der Fälligkeit an bis zum Zahlungstage geschuldet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten und das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden aus der gesamten Geschäftsbeziehung vor. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, zu der wir ohne vorhergehende Mahnung berechtigt sind, sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
- Der Kunde tritt schon jetzt alle seine Forderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab. Eine weitere Abtretung dieser Forderung an Dritte, insbesondere im Rahmen einer Globalzession an Finanzierungsinstitute ist unzulässig.
- Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
§ 7 Sonstiges
- Soweit nach § 38 I ZPO zulässig, ist der Sitz unseres Unternehmens ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus unseren Rechtsbeziehungen zu unserem Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
- Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen aus irgendeinem Grunde unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung einvernehmlich durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Vertragliche Vereinbarungen und Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schrift-/Textformerfordernis.